Teilnahmebedingungen - Film- und Fotowettbewerb der FreizeitCARD
(1) Teilnahme und Veranstalter
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Kosten für die Organisation des Wettbewerbs trägt der Veranstalter. Veranstalter ist die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH. Einsendeschluss ist der 31.03.2012. Verspätet eingereichte Bilder/Filme werden nicht berücksichtigt. Die Gewinner des Wettbewerbs werden auf der Homepage www.freizeitcard.info bekanntgegeben.
(2) Motive und Bewertung
Zugelassen sind folgende Motive: Einrichtungen und Attraktionen sowie Details aus Einrichtungen und Attraktionen der Leistungspartner der FreizeitCARD, sofern das Fotografieren und Filmen in diesen Institutionen erlaubt ist. Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige gegen das geltende Recht verstoßende Motive werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Jedes eingereichte Bild/jeder eingereichte Film wird vor der Publizierung überprüft und erst daraufhin veröffentlicht.
Die Jury vergibt die Preise 1 - 3. Die Preisträgerbilder/-filme 1 - 3 werden auf der Webseite www.freizeitcard.info als Preisträger gekennzeichnet abgebildet. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
(3) Bilder/Filme
Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Bilder/Filme noch nicht veröffentlicht worden sind und auch keine Auszeichnung bei anderen Wettbewerben erhalten haben.
Zugelassen sind digitale Bilder und Filme auf CD (keine Abzüge, keine Ausdrucke oder Videokassetten etc.). Der Titel digitaler Bild- und Filmdateien sollte aus Autorenname, Bildtitel und Bildnummer bestehen (z. B. MaxMuster_FreizeitCARD_Altpoertel_1.jpg).
Die Bilder/Filme werden entweder auf www.freizeitcard.info über ein Online-Formular eingereicht oder auf einer CD per Post an die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (Anschrift: Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Löhrstr. 103-105, 56068 Koblenz) gesendet. Das Online-Formular muss vollständig ausgefüllt werden und die Teilnehmer müssen bestätigen, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen haben und akzeptieren.
(4) Bild- und Urheberrechte, Haftung und Versand
Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte (Urheber- und Bildrechte) am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Falls auf dem Foto/Film eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild zu den nachfolgend wiedergegebenen Nutzungszwecken veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird auf Verlangen, insbesondere insoweit begründete Zweifel an der Einwilligung der abgebildeten Personen bestehen, die Einwilligung in schriftlicher Form beibringen. Geschieht dies innerhalb einer vorgegebenen, angemessenen Frist nicht, kann der Teilnehmer aus dem Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten oder abgebildete Personen Ansprüche aufgrund der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen im Sinne einer Garantie auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst gegebenenfalls auch Rechtsberatungs- und Rechtsvertretungskosten, welche der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH entstehen. Am Computer bearbeitete Fotos/Filme dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.
Die Fotografen/Filmer behalten das Urheberrecht für ihre Bilder/Filme zu jeder Zeit. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb räumen die Fotografen/Filmer der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH jedoch das unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und weltweite Recht ein, ihre Bilder/Filme für folgende Zwecke honorarfrei und unentgeltlich zu nutzen:
1. Für Ausstellungen der prämierten Bilder/Filme im Rahmen des Wettbewerbs
2. Die Berichterstattung über den Wettbewerb in den Publikationen und Internetseiten der Veranstalter sowie in Medien, die darüber berichten (Print- und Onlinemedien)
3. Die Nutzung der Bilder/Filme für Werbezwecke im Rahmen der FreizeitCARD.
Das Nutzungsrecht schließt zu den vorbezeichneten Nutzungszwecken die Verwendung in Printmedien, in Film- und Videoaufzeichnungen, auf digitalen Datenträgern sowie im Internet ein. Für diese Zwecke ist es der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH ebenfalls erlaubt, die Bilder zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Zu den Dritten gehören zum Beispiel Betreiber von Social Media Plattformen, auf denen die Bilder zugänglich gemacht werden. Das Nutzungsrecht gilt nicht für Nutzungsarten, welche zum Zeitpunkt der Teilnahme des Urhebers am Wettbewerb noch nicht bekannt sind.
Eine über die oben aufgeführten Zwecke hinausgehende Nutzung der Bilder/Filme kann nur nach Rücksprache mit dem Fotografen/Filmer stattfinden. Die Fotos/Filme dürfen nicht durch Agenturen oder Verlage gesperrt sein. Für Ansprüche Dritter, Beschädigung und Verlust der Einsendung (auch auf dem Postweg) übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Die Einsendung ist so zu verpacken, dass sie durch den Transport nicht beschädigt werden kann. Digital eingereichte Bilder/Filme werden nicht zurückgesandt.
Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH wird die Bilder/Filme im Rahmen der ihr gestatteten Nutzungen mit dem Preisträger als Urheber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kennzeichnen. Der Teilnehmer erklärt sich insoweit ausdrücklich mit Sammelhinweisen, sowie bei Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet, mit einer Kennzeichnung in digitaler Form, insbesondere durch Mausberührung, einverstanden.
(5) Datenschutz
Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder/Filme im Rahmen des Film- und Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.
Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.
(6) Rechtsmittel
Hinsichtlich der Teilnahme am Wettbewerb sowie der Auszeichnung der Preisträger ist der Rechtsweg ausgeschlossen.