Mit der FreizeitCARD | CARTE Loisirs haben Sie einmaligen freien Eintritt zu nahezu allen teilnehmenden Attraktionen in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Lothringen, Luxemburg, der Wallonie und Ostbelgien. Mit der 3-Tageskarte und der 6-Tageskarte erhalten Sie zusätzlich freien Eintritt in den Holiday Park, das ring°werk, Parc Animalier de Sainte-Croix, France Aventures und Plopsa Coo.
Die FreizeitCARD | CARTE Loisirs berechtigt an den Nutzungstagen während der FreizeitCARD | CARTE Loisirs-Laufzeit ab 9:00 Uhr (bis Betriebsschluss) zu beliebig vielen kostenfreien Fahrten im gesamten saarVV-Liniennetz.
Die 24-Stundenkarte gilt ab der 1. Nutzung an 24 aufeinander folgenden Stunden innerhalb der Saison. Erläuterung: Wenn Ihre FreizeitCARD | CARTE Loisirs z.B. am 03. April um 14:00 Uhr zum ersten Mal bei einer Attraktion akzeptiert wird, können Sie die FreizeitCARD | CARTE Loisirs bis zum 04. April um 13:59 Uhr nutzen.
Die 3-Tageskarte gilt an drei frei wählbaren Kalendertagen innerhalb der Saison. Das bedeutet, Sie können frei entscheiden, an welchen Tagen Sie die Karte nutzen, z.B. am 03. April, am 16. Oktober und am 20. Januar. Sie können die FreizeitCARD | CARTE Loisirs auch an drei aufeinander folgenden Tagen nutzen, müssen dies aber nicht. Die Laufzeit der Karte beginnt mit der ersten Nutzung der Karte in einer Einrichtung.
Die 6-Tageskarte gilt an sechs frei wählbaren Kalendertagen innerhalb der Saison. Das bedeutet, Sie können frei entscheiden, an welchen Tagen Sie die Karte nutzen, z.B. am 03. April, am 16. Juni, 27. September, 08. November, 25. Januar und am 20. März. Sie können die FreizeitCARD | CARTE Loisirs auch an sechs aufeinander folgenden Tagen nutzen, müssen dies aber nicht. Die Laufzeit der Karte beginnt mit der ersten Nutzung der Karte in einer Einrichtung.
Fahrplanauskünfte erhalten Sie bei jedem saarländischen Verkehrsunternehmen vor Ort, unter www.saarVV.de oder telefonisch bei der saarVV-Kundenhotline unter + 49 (0) 68 98-500 4000. Die Kontrolle der Fahrberechtigung wird anhand eines Eintrags des Karteninhabers auf der Rückseite vorgenommen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, vor der ersten Kartennutzung Tag und Monat, bei den 24-Stundenkarten zusätzlich die
Anfangsstunde einzutragen. Ohne Eintrag des Gültigkeitstages oder mit falschen Personenangaben zum Benutzer wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € fällig. Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im saarVV. Auf Fahrpreiserstattungen besteht kein Anspruch.