AGB

Geschäftsbedingungen der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH für die FreizeitCARD für Rheinland-Pfalz & Saarland

Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Leistungsträgern, welche die FreizeitCARD für Rheinland-Pfalz & Saarland – nachstehend „die Karte“ akzeptieren und gleichfalls das entsprechende Vermittlungsverhältnis zur Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, nachstehend „die RPT“. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der RPT und der Leistungsträger; Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1 Als Leistungsträger werden nachfolgend diejenigen Institutionen und Stellen bezeichnet, welche entsprechend den Angaben in diesem Freizeitführer Leistungen an Karteninhaber gewähren.

1.2. Mit Karteninhaber ist nachfolgend nicht nur der Erwerber und Inhaber der Karte bezeichnet, sondern, auch ohne dass dies ausdrücklich erwähnt wird, jede Person, jedes Unternehmen oder in jede Institution, welche die Karte nach dem vertraglich getroffenen Vereinbarungen in zulässiger Weise nutzt. Dies gilt auch für Kinder.

1.3. Die RPT hat ausschließlich die Stellung des Betreibers des Kartensystems und bezüglich der durch die Karte gewährten Leistungen ausschließlich die Stellung eines Vermittlers. Demgemäß kommt mit der Nutzung der Karte der konkrete Nutzungsvertrag ausschließlich zwischen dem Leistungspartner und dem Karteninhaber, beziehungsweise sonstigen Berechtigten zu Stande.

1.4. Die RPT ist demnach nicht Vertragspartner des Karteninhabers, beziehungsweise sonstigen Berechtigten bezüglich der Inanspruchnahme der Leistungen und haftet nicht für irgendwelche Sach-, Vermögensoder Personenschäden des Karteninhabers oder sonstigen Berechtigten. Eine eventuelle Haftung der RPT aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

1.5. Für das Vertrags- und Nutzungsverhältnis zwischen dem Leistungspartner und dem Karteninhaber bzw. den sonstigen Berechtigten gelten ausschließlich die zwischen dem Karteninhaber und dem Leistungspartner getroffenen Vereinbarungen, insbesondere auch dessen Nutzungsbedingungen und Geschäftsbedingungen, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart wurden. Soweit es sich um Hinweise und Benutzungsregeln für die Nutzung der Leistungen und Einrichtungen des Leistungspartner handelt, werden diese vom Karteninhaber, beziehungsweise sonstigen Berechtigten mit der Nutzung der Karte beim jeweiligen der Leistungspartner als verbindlich anerkannt.

1.6. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungspartner und der RPT einerseits und dem Karteninhaber, bzw. sonstigen Berechtigten andererseits findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.



2. Leistungsumfang, Leistungsänderungen, Leistungszeiten

2.1. Der Leistungsumfang der Karte ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in Freizeitführer. Dieser wird jedem Karteninhaber mit dem Erwerb der Karte ausgehändigt.

2.2. Auskünfte und Zusicherungen über Leistungsarten unter Leistungsumfang, insbesondere auch über Leistungszeiten, welche über die Leistungsbeschreibung im Freizeitführer hinausgehen, sind für den Leistungsträger und die RPT nicht verbindlich.

2.3. Der Leistungsumfang kann, je nach Kartenart, eingeschränkt sein. Diesbezügliche Einschränkungen ergeben sich bei den konkreten Beschreibungen der Leistungen für die jeweilige Kartenart.

2.4. Soweit die Karte ermäßigte Leistungen gewährt, wird die Ermäßigung entsprechend der Verfügbarkeit dieser ermäßigten Leistungen beim jeweiligen Leistungsträger eingeräumt.

2.5. Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr wird der Zugang zu den vertraglichen Leistungen kostenfrei gewährt, Kindern vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr entsprechend der für diese Altersstufe ausgegebenen Kinderkarten.

2.6. Angegebene Leistungszeiten können aus sachlichen (z.B. Witterung, wartungsbedingte Schließungen) von den Angaben im Freizeitführer abweichen. Die Karte gewährt den Zugang nur zu den saisonalen Leistungszeiten der jeweiligen Leistungspartner.

2.7. Die RPT haftet nicht für Angaben zu Leistungsumfang und Leistungszeiten, soweit fehlerhafte Angaben nicht von ihr fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.



3. Kartenrückgabe, Kündigung des Kartenvertrages, Mängel, Ausschlussfrist

3.1. Ein allgemeines Rückgaberecht bezüglich erworbener Karten besteht nicht.

3.2. Eine Kündigung des Kartenvertrages ist nur zulässig, wenn der Leistungspartner und/oder die RPT ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Karteninhaber oder sonstigen Berechtigten schwerwiegend verletzt und eine solche Pflichtverletzung trotz Anmahnung mit entsprechender Fristsetzung durch den Karteninhaber oder sonstigen Berechtigten nicht abgestellt wird.

3.3. Insbesondere soweit Grund für die Kündigung eine Leistungseinschränkung oder Leistungsverweigerung durch den Karteninhaber sein soll, ist dieser verpflichtet, dies nicht nur gegenüber dem Leistungspartner anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen, sondern auch eine entsprechende Rüge gegenüber der RPT vorzubringen.

3.4. Mängel der durch die Karte vermittelten Leistungen hat der Karteninhaber oder sonstige Berechtigte unverzüglich gegenüber dem Leistungspartner anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Karteninhabers entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

3.5. Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Kartennutzung hat der Karteninhaber, soweit der Schaden für ihn objektiv sofort erkennbar war, unverzüglich nach dem Auftreten gegenüber dem Leistungspartner anzuzeigen. Dies hat in jedem Fall spätestens zu geschehen, bevor der Karteninhaber oder sonstige Berechtigte den Leistungsbereich des Leistungspartners verlässt. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, sind Ansprüche ausgeschlossen.



4. Pflichten des Karteninhabers, Verlust der Karte, Missbräuchliche Verwendung

4.1. Die Leistungen, welche entsprechend der Leistungsbeschreibung im Freizeitführer mit der Karte in Anspruch genommen werden können, setzen in jedem Fall die Vorlage der Karte im Original (keine Kopien) durch den Karteninhaber voraus. Dies gilt auch für Kinderkarten. Die Leistungspartner und deren Mitarbeiter sind angewiesen und bevollmächtigt, die Berechtigung der die Karte vorlegenden Personen und bei Kindern das für Kinderkarten maßgebliche Alter zu überprüfen. Bei begründeten Zweifeln an der Berechtigung kann die Inanspruchnahme der Leistungen verweigert werden.

4.2. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte sorgfältig aufzubewahren und eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte auszuschließen.

4.3. Bei einem Verlust der Karte besteht kein Anspruch des Karteninhabers auf Ersatz.

4.4. Der Karteninhaber ist verpflichtet, einem Verlust der Karte unverzüglich unter 0261-91520-0 telefonisch zu melden. Im Falle einer schuldhaft unterlassenen unverzüglichen Verlustmeldung haftet der Karteninhaber für Schäden, die dem Leistungspartner und/oder der RPT aus der missbräuchliche Verwendung entstehen.



5. Haftung der Leistungspartner und der RPT

5.1. Die Leistungspartner haften gegenüber dem Karteninhaber oder sonstigen Berechtigten nach Maßgabe der für ihren jeweiligen Geschäftsbetrieb beziehungsweise ihr Leistungsangebot maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.

5.2. Die Haftung der Leistungspartner für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nicht auf der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten und/oder nicht auf einer deliktischen Haftung des Leistungspartners beruhen, sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach auf den 10-fachen Preis der Leistung beschränkt, auf welche sich die Haftung begründende Pflichtverletzung bezieht.



6. Sonstige Regelungen

6.1. Der Karteninhaber, beziehungsweise sonstige aufgrund der Karte berechtigte Personen, können die Leistungspartner, beziehungsweise die RPT nur an deren Sitz verklagen.

6.2. Für jedwede Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Karteninhaber oder aufgrund der Karte berechtigten Personen und dem Leistungspartner, bzw. der RPT wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Leistungspartner aus, bzw. der RPT vereinbart, soweit der Karteninhaber oder sonstige Berechtigte Kaufmann, juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.

6.3. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht.